Kriminelle Machenschaften mit der Abmahnung – Neuer Gesetzesentwurf auf dem Vormarsch

Internetrecht

Dubiose Abmahnanwälte können mit einer (unberechtigten) Abmahnung selbst etablierte Unternehmen (und damit deren Mitarbeiter) in den Ruin treiben.

Unternehmer-Dasein – Fachexperte in vielen Bereichen

Als Unternehmer muss man nicht nur im eigenen Fachbereich Experte sein, sondern auch in sämtlichen Randbereichen einer gewerblichen Tätigkeit (kaufm., Steuern, Recht etc.) mit dem aktuellsten Wissen/Rechtsprechungen vertraut sein und diese unverzüglich anwenden. Gerade Start-ups, Freiberuflern, Klein(st)unternehmen oder Mittelständlern fällt dieses schwer, da sie nicht die nötigen Arbeitsressourcen haben, um hier immer auf dem neuesten Stand zu sein. Fachleute aus den Bereichen zu engagieren sprengt häufig das finanzielle Budget. So können sie wirklich nur nach bestem Wissen agieren und hoffen, alles richtig zu machen.

AbmahnungUm geschäftlich erfolgreich zu sein, ist heute auch für Kleinstunternehmen ein Webauftritt ein Muss. Die daraus resultierenden Gefahren werden häufig unterschätzt. Rund 165.000 Abmahnungen betreffen jährlich das Wettbewerbsrecht, wobei rund 10% der Abmahnungen „rechtsmissbräuchlich“ sind, schätzt das Justizministerium.

Hier spreche ich inzwischen auch aus eigener Erfahrung:

Abmahnung wegen (angeblichen) Fehler auf der Webseite

AbmahnanwälteDubiose Rechtsanwälte durchsuchen scheinbar fehlerhafte Webseiten, gründen Scheinfirmen und mahnen die Betreiber „im Auftrag“ dieser Scheinfirma ab.
Hierbei können z. B. ein fehlerhaftes Impressum, falsche Bilder oder nicht ganz korrekte Angaben in der Artikelbeschreibung Gründe des Anstoßes sein.

Doch bei dieser Masche sollte man auf keinen Fall weder die häufig mitgelieferte Unterlassungserklärung unterschreiben, noch die geforderten Summen bezahlen. Hier sollte man Ruhe bewahren und trotz der zumeist kurzen und zumeist sehr geschickt gelegten Fristsetzung (bei mir zwischen Weihnachten und Neujahr) einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Mitunter kann es nämlich sein(wie auch in meinem Fall), dass gar kein Fehler vorliegt und der „Wettbewerber“ zu Unrecht abgemahnt hat.

Man bleibt zwar in der Regel auf den Kosten des eigenen Rechtsanwaltes sitzen, das ist aber im Verhältnis zu den mitunter entstehenden Kosten bei falschem Verhalten das kleinere Übel.

Neuer Gesetzesentwurf – damit werden die  finanzielle Anreize für eine Abmahnung reduziert

Neue Gesetzesentwürfe zur AbmahnungZum Glück ist es nun so, dass die Justizministerin K. Barley inzwischen dabei ist, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Damit will Frau Barley gegen die Abmahn-Anwälte und –Vereine vorgehen, deren Geschäftsmodell einzig und allein darauf basiert, Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen zu verschicken. Sie hat bereits einen Gesetzesentwurf „zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ dem Bundestag vorgelegt. Damit will sie die finanziellen Anreize für die Abmahnenden verringern und zugleich die Voraussetzungen hierzu erhöhen.

Durch diese Gesetzesänderungen können bei „unerheblichen“ Verstößen gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten keine Abmahnkosten mehr verlangt werden.Abmahnkosten

Und um zu verhindern, dass gleich vor Gericht geklagt wird, soll der Streitwert hierbei auf 1000 Euro begrenzt werden. Bei erstmaliger Abmahnung soll nicht mal mehr eine Vertragsstrafe vereinbart werden dürfen.

Außerdem will der neue Gesetzentwurf verhindern, dass sich der Abmahner zum Schein als Wettbewerber ausgeben kann. Und Unternehmen oder Vereine, die zu Unrecht abgemahnt wurden, sollen leichter Schadenersatz verlangen können.

Ich musste trotz Unschuld meine Rechtsanwaltskosten noch selber tragen.

Auch wird es eine Ausnahme für Kleinunternehmen und Vereine, die bis zu 50 Mitarbeiter haben. Hier dürfen zukünftig bei Verstößen gegen die DSGVO keine Abmahnkosten mehr verlangt werden.

Kann 2020 mit Abhilfe gerechnet werden?

Abwaegung_gut-schlechtLeider ist dieser Gesetzesentwurf ins Stocken geraten. Im Mai 2019 wurde dieses bereits von der Bundesregierung gebilligt und im Oktober 2019 kam es zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses vom Bundestag. Doch da hängt es seitdem fest und solange kann tagtäglich der Abmahnmissbrauch weiter sein Unwesen treiben und somit gerade Klein(st)unternehmen in den Ruin treiben!

Allerdings sollte man die Abmahnungen generell nicht pauschal verteufeln. Eigentlich ist es eine gute Sache, wenn man Mitbewerber rechtlich entgegenwirken kann, wenn diese wiederum zu unseriösen und unfairen Mitteln greifen. Von daher ist es generell gesehen ein gutes Gesetz. Nur leider wird dieses von dubiosen Anwälten oder „Vereinen“ ausgenutzt. Das genau das jetzt unterbunden werden soll, ist eine sehr gute Sache.

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